Bußgeldverfahren
Ein Bußgeldbescheid oder ein Verwarnungsgeld sollte stets anwaltlich überprüft werden und gegebenenfalls sollte hiergegen auch vorgegangen werden.
Haben Sie einen Anhörungsbogen erhalten oder wurde Ihnen ein Bußgeldbescheid zugestellt? Zögern Sie nicht, diesen Vorwurf mit anwaltlicher Hilfe überprüfen zu lassen und hiergegen vorzugehen.
In nicht wenigen Fällen kann der Tatvorwurf zu Fall gebracht werden. Aber auch in Fällen, in denen der Vorwurf nicht von der Hand zu weisen ist, kann mit anwaltlicher Hilfe häufig erfolgreich eine mildere Folge, etwa eine Herabsetzung des Bußgelds oder im Falle eines Fahrverbotes, vor Gericht die Möglichkeit des Absehens vom Fahrverbot, gegebenenfalls gegen ein höheres Bußgeld, erreicht werden.
Es ist für den rechtsunkundigen Laien schwierig abzuschätzen welche Chancen bei einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid bestehen, ob man mit einem Freispruch, eine milderen Beurteilung oder sogar einer Einstellung des Verfahrens rechnen kann.
Beachten Sie hierbei: Es laufen teilweise sehr kurze Fristen, nehmen Sie daher umgehend Kontakt auf.
Ich vertrete Sie bundesweit in Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten aber auch in allen anderen Bußgeldverfahren.
Sprechen Sie mich an, Ich freue mich über Ihren Anruf oder Ihre Nachricht.