Rechtsanwalt Olaf Treske

  

Zivilsachen

Das Zivilrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen natürlichen oder juristischen Personen und weiterhin die Beziehungen zu Sachen sowie die Relationen der Sachen untereinander.

Kurz und knapp, hier geht es in der Regel um Verträge, um Sachen, um Schadensersatz, um Eigentum und Besitz ... so mannigfaltig die Arten sind wie Menschen miteinander in Kontakt treten, so vielfältig ist das Repertoire dessen, was dabei, zumindest in den Augen wenigstens eines der Beteiligten, zu Streit führen kann.

Sprechen Sie mich an, gern prüfe ich Ihre Rechtsfrage und vertrete Sie außergerichtlich und soweit erforderlich auch gerichtlich.