Strafrecht
Ich verteidige Sie, wenn Sie in den Verdacht einer Straftat geraten sind sowohl im Ermittlungsverfahren gegenüber der Polizei und der Staatsanwaltschaft als auch im gerichtlichen Verfahren bundesweit.
Nehmen Sie so früh wie möglich mit mir Kontakt auf, damit ich Ihre Interessen umfassend vertreten kann.
Als Strafverteidiger kommt es neben dem juristischen Fachwissen besonders auch darauf an, dass die Staatsanwaltschaft und das Gericht bei einer Straftat überzeugt werden können. Darum nehme ich mir als Ihr Strafverteidiger die notwendige Zeit für eine optimale Verteidigungsstrategie. Während der Hauptverhandlung bin ich als Ihr Anwalt selbstverständlich persönlich anwesend und beauftrage keinen Terminsvertreter. Dabei spielt es keine Rolle, wo der Termin in Deutschland stattfindet. Dadurch gewährleiste ich Ihnen eine perfekte Unterstützung als Ihr kompetenter Strafverteidiger.
Auch als Geschädigter oder Verletzter einer Straftat stehe ich Ihnen zu Wahrung Ihrer Interessen in einem Ermittlungs- und Strafverfahren selbstverständlich umfassend zur Seite. Um den Opfern von Straftaten eine Stimme zu verleihen, besteht die Möglichkeit, dass diese sich bei bestimmten Delikten dem Strafverfahren als Nebenkläger anschließen und selbst die Verurteilung des Täters verfolgen. Zudem können auch die finanziellen Interessen der Geschädigten im oder parallel zum Strafverfahren durchgesetzt werden.
Als Zeuge kann es hilfreich sein, einen Rechtsanwalt auf seiner Seite zu wissen. Gut möglich ist es, dass die vollständige wahrheitsgemäße Auskunft für Sie oder nahe Angehörige die Gefahr birgt, später selbst verfolgt zu werden. Von zentraler Bedeutung sind hier vor allem das Zeugnisverweigerungsrecht und das Auskunftsverweigerungsrecht. Aufgabe des Zeugenbeistands ist es, in der jeweiligen Verfahrenssituation gegenüber Behörden und Gericht für die Durchsetzung der Rechte des Zeugen und die Abwehr von Gefahren (Schutzfunktion) Sorge zu tragen.
Gerade im Strafrecht gibt es viele Situationen, in denen schnell ein Strafverteidiger gefunden werden muss. Besonnenes Agieren ist gerade in solchen Situationen ohne anwaltliche Hilfe schwierig, Schnell sind in einem unbedachten Moment Weichen gestellt, die im weiteren Verfahren nur schwer wieder zu berichtigen sind. Zögern Sie nicht und nehmen Sie schnellstmöglich Kontakt zu mir auf. Machen Sie in jedem Fall und ohne Ausnahme von Ihrem Recht zu Schweigen Gebrauch bis Sie eine fundierte anwaltliche Begleitung haben.
Außerhalb der üblichen Kanzleiöffnungszeiten erreichen Sie mich daher auf meinem Notfalltelefon rund um die Uhr.
Zudem ist mir bewusst, dass Anklagen, Strafbefehle oder Durchsuchungen immer auch Angst erzeugen – Besprechungstermine können daher oftmals noch kurzfristig noch am gleichen Tag angeboten werden.
Bitte beachten Sie auch die Allgemeine Hinweise zu strafrechtlichen Notfällen