Rechtsanwalt Olaf Treske

  


Ich berate Sie in allen juristischen Angelegenheiten umfassend, seriös und diskret.

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Die Tätigkeitsschwerpunkte meiner Arbeit liegen im Bereich des Strafrechts, des Verkehrsrechts, und des allgemeinen Zivilrechts. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.





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15.04.2023

Kann man sich mit einem Klick auf "Like / Gefällt mir" strafbar machen?

Kurz und Knapp: Ja, man kann, wie beispielsweise das Landgericht Meiningen mit Beschluss vom 05.08.2022 bestätigt hat.
Aber auch bereits die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens kann zu erheblichen Einschränkungen und Nachteilen führen, die für den Betroffenen oft nicht weniger einschneidend und belastend sind, als die Strafe im Falle einer Verurteilung selbst.

Es droht nämlich bereits im Ermittlungsverfahren, von dem man zunächst sinnigerweise auch nicht sofort erfährt, eine Durchsuchung der Wohnung einschließlich Nebengelassen sowie der Person und der ihm gehörenden Sachen, insbesondere Kraftfahrzeuge zur Auffindung von Beweismitteln. Diese Beweismittel, typischerweise etwa Speichermedien, Handys, Laptops oder Computer, werden dann regelmäßig beschlagnahmt.

Ob und wann man derartige beschlagnahmten Dinge wieder in den Händen halten kann, ist schwer zu kalkulieren. Dies kann sich jedoch bis zum Ende des Verfahrens hinziehen, je nach Entscheidung bei Verfahrensende erhält man diese Dinge möglicherweise auch gar nicht wieder zurück.

Zudem droht im Falle einer Verurteilung eine nicht unerhebliche Strafe. Je nach Straftatbestand sind hier Geldstrafen aber auch Freiheitsstrafen möglich.

Strafanzeigen gegen Nutzer sozialer Netzwerke, welche allein die „Like“-Funktion betrifft, gehen mittlerweile immer häufiger ein, wohl auch, weil Strafanzeigen inzwischen recht schnell und einfach online erstattet werden können.

Wichtig, hier geht es nicht darum, strafbare Inhalte selbst veröffentlicht zu haben oder derartige Beiträge oder Kommentare verfasst zu haben. Hier geht es allein darum, dass man den Beitrag/Post/Kommentar einer anderen Person mit einem einfachen Klick lediglich „geliked“ hat.

So kann nach Ansicht des LG Meiningen ein „Like“, ein einfacher, schneller Klick auf einen „Gefällt mir“ Button eines fremden Beitrags ausreichen, um sich strafbar zu machen und eine Hausdurchsuchung zu bekommen. Voraussetzung ist jedoch, dass der „gelikte“ Beitrag einen strafbaren Inhalt enthält.

Wenn man – nachdem man etwas im Internet gepostet, geschrieben oder, wie in dem hier behandelten Fall, „geliked“ hat – ins Visier der Ermittlungsbehörden geraten, wird man als Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren geführt. Hier sollten Sie Ihre Rechte als Beschuldigter Kennen und dafür Sorge tragen, dass diese auch umfassend durchgesetzt werden.

Lassen Sie sich daher, sobald Sie erfahren, dass Sie Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren sind, über Ihre Rechte anwaltlich beraten und bereits im Ermittlungsverfahren vertreten.

Auf jeden Fall sollte man sich als Beschuldigter zunächst nicht zur Sache äußern und zunächst ohne Ausnahme von seinem Schweigerecht Gebrauch machen sowie unverzüglich einen Rechtsanwalt einschalten. Dieser wird zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen und die Sach- und Rechtslage prüfen, diese mit Ihnen erörtern und sodann mit Ihnen entscheiden, ob Sie sich vollständig oder teilweise zur Sache äußern oder ob Sie gegebenenfalls weiter Schweigen oder ob es sinnvoll ist, beispielsweise ein Geständnis abzugeben.



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