Rechtsanwalt Olaf Treske

  


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05.04.2023

Biltzer-App beim Beifahrer erlaubt?

Das Oberlandesgerichts Karlsruhe hat am 07. Februar 2023 entschieden, dass der Fahrer auch dann ein Bußgeld zahlen muss, wenn nicht er selbst, sondern lediglich der Beifahrer eine sogenannte Blitzet-App auf seinem Handy verwendet.

Ein verbotenes Benutzen einer sogenannten Blitzer-App liegt nach der Entscheidung des Gerichts nämlich auch dann vor, wenn ein anderer Fahrzeuginsasse die App mit Billigung des Fahrzeugführers geöffnet hat und der Fahrer sich diese Funktion zunutze macht.

Die Benutzung einer solchen App durch den Beifahrer ist für diesen nach wie vor erlaubt, er kann auf seinem Handy tun und lassen was er will, ohne mit einer Bußgeld rechnen zu müssen.

Ist der Fahrer jetzt immer dran, wenn irgendein Mitfahrer eine solche App während der Fahrt benutzt? Ist das das Aus für die Blitzer-Apps? - Ganz klar: Nein!

So klar wie in dem der Entscheidung zugrundeliegenden Fall ist es bei Weitem nicht immer. Die Entscheidung lässt sich, entgegen häufig zu lesender Pressestimmen, nicht ohne Weiteres nicht verallgemeinern.

Es wird im Einzelfall nämlich schwer werden, dem Fahrer tatsächlich nachzuweisen, dass er sich die Funktion auf dem Handy des Beifahrers tatsächlich zunutze gemacht hat.

Haben Sie einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid wegen angeblicher Benutzung einer Blitzer-App bekommen? Lassen Sie den Vorwurf anwaltlich prüfen und zahlen Sie nicht vorschnell.



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